Direktorialprinzip

Direktorialprinzip
Direktorialprinzip,
 
Verfahren der hierarch. Willensbildung in Unternehmen, bei dem innerhalb einer mehrköpfigen organisatorischen Einheit einer Person die Vorrangstellung eingeräumt wird, Entscheidungen zu treffen, der sich die anderen Handlungsträger unterzuordnen haben. Das Direktorialprinzip soll eine einheitliche und straffe Leitung des Unternehmens sichern. Gleichzeitig bedeutet es eine verstärkte Machtkonzentration und damit eine Abhängigkeit des Unternehmens von einer einzelnen Person; Gegensatz: Kollegialprinzip.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Direktorialsystem — ⇡ Direktorialprinzip …   Lexikon der Economics

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